Qualitätsmanagement
Unser Institut wurde erstmals 2009 durch das Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP) akkreditiert und 2013 und 2017 durch die seit 2010 als nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland tätige Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erfolgreich reakkreditiert ("Pathologisch-anatomische Begutachtung an humanen Geweben, an humanen Zellen und Körperflüssigkeiten unter Einbeziehung makroskopischer, histologischer, zytologischer sowie immunpathologischer Untersuchungen einschließlich sachverständiger Beurteilungen").
Die DAkkS legt bei der Akkreditierung die im Qualitätsmanagementsystem beschriebenen Arbeitsabläufe eines Institut für Pathologie gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020 fest und kontrolliert u.a. die Einhaltung der vom Bundesverband Deutscher Pathologen und von der Deutschen Gesellschaft für Pathologie vorgegebenen Richtlinien des Fachstandards und des Fachwissens von Ärzten und nicht-ärztlichen Mitarbeitern. Somit bedeutet Akkreditierung – anders als eine auf die Konformitätsprüfung von Organisationsabläufen beschränkte Zertifizierung – auch die formelle Anerkennung fachlicher Kompetenz unter Berücksichtigung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
Die Entscheidung zur Einführung und die konsequente Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems in unserer Praxis dienen dem Ziel, eine patientenorientierte Diagnostik unter höchsten Qualitätsstandards zu gewährleisten. Unter anderem gilt es, eine sorgfältige Präparation aller – teilweise nicht wiederholbarer – Gewebsproben sicherzustellen, um sämtliche in diesem Material enthaltenen diagnostischen Informationen auszuschöpfen. Darüber hinaus sollen durch effiziente, transparente und standardisierte Verfahrensabläufe kurze Bearbeitungszeiten der Proben und im Ergebnis eine zeitnahe Befundung erreicht werden.
Neben der Diagnosesicherheit überwacht das praxiseigene Qualitätsmanagementsystem u.a., dass alle Räumlichkeiten und Geräte sowie Mess-, Prüf- und Prozessmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, dass intern wie auch im Rahmen der Befundübermittlung strenge Grundsätze der Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und Datensicherheit respektiert und dass sämtliche Auflagen hinsichtlich der Archivierung der Untersuchungsaufträge, der schriftlichen Befundunterlagen wie auch des Schnitt-, Ausstrich- und Paraffinmaterials erfüllt werden.
Um die Qualität und Reproduzierbarkeit unserer Labor- und Diagnoseleistungen anhand externer Standards zu überprüfen, nimmt unsere Praxis alle zwei Jahre oder, sofern dies nach den jeweils gültigen S3-Richtlinien geboten ist, jährlich an allen für sie relevanten, von der Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie (QuIP) der Deutschen Gesellschaft für Pathologie und des Bundesverbands Deutscher Pathologen angebotenen Ringversuchen teil. Ebenfalls dem Ziel einer externen Evaluation dient ein von uns gemeinsam mit den Instituten für Pathologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel und Lübeck und des Forschungszentrums Borstel betriebener Qualitätszirkel, in dessen Rahmen in jedem Halbjahr zufällig ausgewählte Untersuchungsfälle anonymisiert zwecks kritischer Beurteilung zwischen allen vier Einrichtungen ausgetauscht werden.
Regelmäßige interne Audits sorgen dafür, dass die Praktikabilität und Effizienz der Arbeitsabläufe und Verfahren kontinuierlich geprüft sowie Verbesserungspotentiale erkannt und genutzt werden. Da die Qualifikation aller Mitarbeiter eine grundlegende Voraussetzung für die Einhaltung von Qualitätsstandards ist, haben Fortbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Fachkompetenz sowohl der Ärzte wie auch des nicht-ärztlichen Personals zentrale Bedeutung. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020 stellt sich die Gemeinschaftspraxis für Pathologie der wiederkehrenden Begutachtung durch eine unabhängige externe Institution und sichert damit auch in Zukunft die Wahrung eines hohen Qualitätsstandards und der fachlichen Kompetenz.